Sachkundenachweis (SKN) Terraristik von DGHT und VDA
Seit 1.1.2001 existiert der gemeinsam von DGHT und VDA erarbeitete Sachkundenachweis Terraristik. Der SKN stellt eine Möglichkeit dar, die nach Tierschutzgesetz vorgeschriebene erforderliche Sachkunde zu belegen. Er darf nur von eigens dafür berufenen Prüfern abgenommen werden und wird durch die Verleihung eines Zertifikats durch die Dachverbände bestätigt. Folgende Teilgebiete beinhaltet der SKN:
Sachkundenachweis Terraristik (Grundstufe, Basis-SKN)
Zusatzprüfung "potentiell gefährliche Tiere" (nur in Verbindung mit 1.)
Zusatzprüfung nach §11 Tierschutzgesetz (TschG) ("Händlerprüfung")
Ich bin als offizieller Prüfer für den SKN Terraristik (und Zusatzprüfungen) zugelassen, so dass sämtliche Prüfungen bei mir abgelegt werden können. Die Zusatzprüfung nach §11 TschG hat allerdings in Gegenwart eines Amtstierarztes zu erfolgen.
Bitte melden Sie sich bei mir per e-mail oder unter 0178-8753520 oder 05601-961431, damit wir ggf. einen Prüfungstermin sowie alle Details besprechen können.
Der nächste Prüfungstermin für die Teilgebiete Sachkundenachweis Terraristik sowie auf Wunsch die Zusatzprüfung "potentiell gefährliche Tiere" findet auf Anfrage statt.
Die Zusatzprüfung nach §11 Tierschutzgesetz (TschG) ("Händlerprüfung") kann nur im Beisein eines Amtsveterinärs durchgeführt werden. Bitte besprechen Sie die Sachlage in diesem Fall zunächst mit Ihrem zuständigen Amtstierarzt.
Alle Details zum diesem Thema finden Sie unter www.sachkundenachweis.de.
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